Die Schülerinnen und Schüler am THG haben die Möglichkeit für mehrere Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr eine Schule im Ausland zu besuchen. Außerdem heißt das THG auch gerne Gastschüler aus aller Welt willkommen.
Du interessierst dich für ein Auslandsschuljahr?
Bitte beachte im Vorfeld folgende Regelungen, die das THG betreffen.
1. Vor dem Aufenthalt:
- Frau Barañano - zuständige Lehrerin für die Auslandsaufenthalte - über den Austauschwunsch informieren und einen Termin vereinbaren.
- Für einen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit ist rechtzeitig ein Antrag auf längerfristige Beurlaubung (Formblatt) durch die Eltern bei der Schulleitung zu stellen. Den Link zu diesem Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Die Eltern verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Zeitraum der Unterricht an der Gastschule besucht wird.
- Zusammen mit dem Antrag muss eine Bestätigung der aufnehmenden Schule, dass der Schulbesuch für den fraglichen Zeitraum vorgesehen ist, vorgelegt werden.
- Falls es sich um das Jahr vor der Kursstufe (Klasse 11) handelt, müssen die Schüler:innen mit dem Oberstufenberater vor der Abreise Kontakt aufnehmen, damit die Kommunikation für die Zeit der Kurswahlen vorbesprochen werden kann.
- Vereinbarung mit einem Klassenkameraden, dass er/sie wichtige Informationen weiterleitet bzw. über den Stoff der einzelnen Fächer informiert.
2. Nach der Rückkehr:
- Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr (G9): Nach der Rückkehr besucht der Schüler/die Schülerin regulär seine/ihre Klasse weiter. Er/Sie nimmt an den Leistungserhebungen ab dem Zeitpunkt seiner/ihrer Rückkehr teil und erhält auf dieser Grundlage Zeugnisnoten, sofern dies noch möglich ist.
- Bei Aufenthalten von mehr als einem halben Jahr (G9): Falls dem Schüler/der Schülerin aufgrund des Auslandsaufenthaltes am Jahresende kein Zeugnis erteilt werden kann, kann er auf Antrag der Erziehungsberechtigen ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse aufgenommen werden (Versetzungsordnung § 3), oder das Schuljahr wiederholen. Es besteht nach der Rückkehr dann reguläre Schulbesuchspflicht, d.h. der Schüler verpflichtet sich, bis zum Schuljahresende am gesamten Unterricht der Klasse teilzunehmen.
Viel Erfolg wünscht
Frau Barañano- Abteilungsleiterin Sprachen (